Die Minderheitenpolitik der VR China: Eine kurze Übersicht

Samstag, 23.01.2010, 21:55 Uhr | Kategorien: China allgemein

Experten von UN, EU und das Menschenrechtsportal der Abteilung für Information und Internationale Beziehungen der Tibetischen Zentralverwaltung in Dharamsala brachten am 4. November 2009 einen Bericht über die Menschenrechtslage in Tibet heraus.

In China gibt es 154 autonome ethnische Gebiete, fünf davon sind autonome Regionen auf Provinz-ebene. Es handelt sich dabei um Tibet, Xinjiang, die Innere Mongolei, Ningxia und Guangxi. Ferner gibt es 30 autonome Präfekturen und 119 autonome Bezirke.Die Richtlinien für die chinesische Minderheitenpolitik sind im Regelwerk Regionale Autonomie für ethnische Minderheiten niedergelegt.

Die KPC übernahm Stalins Definition ethnischer Gruppen als „eine historisch bedingte, stabile Gemeinschaft von Menschen auf der Basis einer gemeinsamen Sprache, eines gemeinsamen Territoriums, eines gemeinsamen Wirtschaftslebens und gemeinsamer Charaktermerkmale, die sich in einer gemeinsamen Kultur manifestieren.“

Als Deng Xiaoping 1978 die Macht übernahm, verfolgte China eine einigermaßen moderate Minderheitenpolitik. Der Staat setzte die Prioritäten eher bei der Koexistenz der ethnischen Gruppen als bei einer Integrationspolitik. Bei der 1982 vorgenommenen Novellierung der Verfassung der VR China aus dem Jahr 1954 wurde die regionale Autonomie der ethnischen Minderheiten zumindest auf dem Papier gestärkt.

Als Reaktion auf die Unabhängigkeitsdemonstrationen in Tibet in den späten 80er Jahren schritt die VR China zu der „wirtschaftlichen und kulturellen Integration der ethnischen Minderheiten“. Dies wird im chinesischen Weißbuch zur Minderheitenpolitik unterstrichen. Darin heißt es: „Die Betonung auf allgemeinem Wohlstand und der Entwicklung aller ethnischen Gruppen ist die Grundlage der chinesi-schen Minderheitenpolitik.“

Die VR China erklärt die Grundlagen ihrer ethnischen Politik wie folgt:

  • Gleichwertigkeit der ethnischen Gruppen
  • Regionale Autonomie
  • Ihre Eigenständigkeit unterstützende Maßnahmen im politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und Bildungsbereich
  • Verbot der Rassendiskriminierung.

Wie die Autonomie in Tibet wirklich aussieht, steht in dem Bericht (8 Seiten)
mit den Kapitelüberschriften:

  • Politische Vertretung
  • Wirtschaftliche Entwicklung
  • Bildung
  • Tibetischer Buddhismus
  • Rassendiskriminierung

Er liegt nun endlich in deutscher Übersetzung vor auf der IGFM-Website vor.

Department of Information & International Relations (DIIR), www.tibet.net
Central Tibetan Administration, 4. November 2009

Übersetzung: Adelheid Dönges, Revision: Angelika Mensching (Internationale Gesellschaft für Menschenrechte – IGFM)

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