China verurteilt Tibet-Aufständische zum Tode
Donnerstag, 23.04.2009, 09:13 Uhr | Kategorien: MenschenrechteNach den schweren Unruhen in Tibet vor einem Jahr sind am 8. April vier Tibeter wegen Brandstiftung zum Tode verurteilt worden. Ein Gericht in Lhasa verhängte ferner lebenslange Haft gegen einen weiteren Tibeter, wie die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua berichtete.
Zwei der Todesurteile wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass diese Urteile in der Regel nach 2 Jahren in lebenslange Haftstrafen umgewandelt werden.
Nach offiziellen Berichten wurden mindestens 81 Personen im Zusammenhang mit den Protesten des Jahres 2008 verurteilt. Zuvor verurteilte Personen erhielten Gefängnisstrafen von drei Jahren bis zu lebenslänglich.
Hintergrund:
Bei den Unruhen am Jahrestag des blutig niedergeschlagenen Volksaufstandes der Tibeter am 10. März 1959 kam es im letzten Jahr in Lhasa zu gewalttätigen Ausschreitungen, in deren Folge mehrere chinesische Geschäfte in Flammen aufgingen und nach offiziellen chinesischen Angaben 19 Menschen uns Leben kamen.
Bei der anschließenden Niederschlagung des Aufstands wurden nach exiltibetischen Angaben 100 Tibeter getötet.
Nach offiziellen Angaben sind in Lhasa 19 Menschen ums Leben gekommen. Die Unruhen breiteten sich danach auf andere tibetische Gebiete aus und wurden von chinesischen Sicherheitskräften niedergeschlagen. Dabei sind nach exiltibetischen Angaben mehr als 100 Tibeter ums Leben gekommen.
Die Volksrepublik China richtet jährlich mehr Menschen hin als jedes andere Land der Welt. Wahrscheinlich kam es 2007 zu einem bedeutenden Rückgang an Hinrichtungen, nachdem der Oberste Volksgerichtshof wieder die Aufgabe übernahm, alle Todesurteile zu prüfen, eine Aufgabe, die er seit 1982 nicht mehr wahrgenommen hatte. Laut Recherchen von Amnesty International richtete China 2008 mindestens 1718 Personen hin und verurteilte 7003 zum Tode. Die Dui Hua-Stiftung, eine Nichtregierungsorganisation mit Sitz in den USA, die sich die Förderung der Menschenrechte in China zur Aufgabe gemacht hat, schätzt, dass in dem Jahr 6000 Personen hingerichtet wurden und stützt sich dabei auf Zahlen, die sie von örtlichen Beamten erhalten hat. Die offiziellen Statistiken zu Todesurteilen und Hinrichtungen gelten als Staatsgeheimnis. In China gibt es keine Begnadigungsverfahren für verurteilte Gefangene, die alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben.
todesstrafe.de, 22. April 2009
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